Kosten

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Mandatierung rechnen?

Transparenz ist ein wesentlicher Bestandteil meiner Tätigkeit, denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt klare finanzielle Rahmenbedingungen voraus. Ich informiere Sie bereits vor der Mandatserteilung offen über die Gerade wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, ist Kostentransparenz besonders wichtig. Grundsätzlich empfehle ich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, da sie in vielen Fällen darüber entscheidet, ob bestehende Rechte auch tatsächlich durchgesetzt werden können.
Gerne informiere ich hierzu näher. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder scheiben Sie mir eine E-Mail

Während des gesamten Mandats halte ich Sie selbstverständlich jederzeit über anfallende oder bevorstehende Kosten auf dem Laufenden.

Ist der erste Kontakt mit der Kanzlei kostenlos?

Ja, Sie können uns gerne unverbindlich kontaktieren, um Ihr Anliegen kurz zu schildern oder organisatorische Fragen (Zuständigkeit, Ablauf, Terminvereinbarung) zu klären. Dieser Erstkontakt dient dem persönlichen Kennenlernen und der organisatorischen Einordnung.

Der Erstkontakt kann über das Kontaktformular oder per E-Mail erfolgen.
Hinweis: Eine rechtliche Beratung ist im Rahmen des kostenlosen Erstkontakts nicht enthalten.

Was kostet eine fundierte Erstberatung?

Vor Aufnahme einer anwaltlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich eine kostenpflichtige Erstberatung. Die Kosten richten sich nach Umfang, Unterlagen und Dauer. Für Verbraucher beträgt die Vergütung maximal 190,00 € zzgl. MwSt., für Unternehmer maximal 250,00 € zzgl. MwSt.
In diesem Gespräch arbeite ich mich vertieft in Ihre Angelegenheit ein, prüfe Unterlagen, erläutere die Rechtslage und gebe eine Einschätzung zu Erfolgsaussichten und Risiken. 
Die Beratung findet in der Regel telefonisch statt, auf Wunsch auch persönlich oder per Videokonferenz.

Wie berechnen sich die Kosten der weiteren anwaltlichen Tätigkeit?

Die Abrechnung meiner weiteren Tätigkeit erfolgt, je nach Einzelfall, entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung.

Erfolgt die Abrechnung nach dem RVG, richtet sich die Höhe des Honorars nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Maßgeblich sind dabei unter anderem:

das betroffene Rechtsgebiet sowie

die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung Ihres Falls.

Die konkrete Berechnung erfolgt stets einzelfallbezogen.

In besonders umfangreichen, komplexen oder eilbedürftigen Angelegenheiten arbeite ich mit Vergütungsvereinbarungen.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese regelmäßig eine Abrechnung nach dem RVG. Eine darüber hinausgehende Differenz muss gegebenenfalls selbst übernommen werden. Über die konkrete Kostenstruktur informiere ich Sie selbstverständlich transparent im Rahmen des Mandats.

Was muss ich bei einer Rechtsschutzversicherung beachten?

Grundsätzlich empfehle ich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, da sie oft darüber entscheidet, ob Rechte tatsächlich durchgesetzt werden können. Versicherungen übernehmen regelmäßig die Abrechnung nach dem RVG; eine darüber hinausgehende Differenz bei Vergütungsvereinbarungen muss gegebenenfalls selbst übernommen werden. Gerne informiere ich Sie hierzu näher.

Gibt es Unterstützung bei eingeschränkten finanziellen Mitteln?

Ja, auch bei eingeschränkten Mitteln muss der Zugang zum Recht offenstehen. Sofern Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, beantragen Sie bitte den entsprechenden Schein vor dem Erstgespräch beim zuständigen Gericht und übermitteln uns diesen vorab. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Beratungshilfescheins.

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